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05.01.2023, 12:15 Uhr
Für Tempo 30 auf der Neuen Grottkauer Straße!

In den letzten Monaten wurde ich wiederholt auf das hohe Verkehrsaufkommen und die erhebliche Lärmbelastung durch die Kraftfahrzeuge in der Neuen Grottkauer Straße angesprochen.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Neuen Grottkauer Straße beträgt bis kurz vor dem Fußgängerüberweg in Höhe der Einmündung Peter-Edel-Straße 50 km/h und wird erst danach auf 30 km/h beschränkt. Darüber hinaus gilt aufgrund der Verkehrsführung vor dem Überweg „rechts vor links“. Diese Verkehrssituation führt leider in der Praxis immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und leider auch zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden. Viele Anwohner wünschen sich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung der Lärmbelästigung auch im Bereich zwischen Hellersdorfer Straße und Uckermarkstraße eine durchgängige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.

Auf Ihre guten Hinweise hin habe ich die CDU-Fraktion im Bezirksparlament (BVV) gebeten, einen entsprechenden Antrag für mehr Verkehrssicherheit in dieser Straße in die BVV einzubringen.

Als Ihr Wahlkreisabgeordneter freue mich daher sehr, dass unser Antrag in der letzten Sitzung der BVV mit großer Mehrheit beschlossen wurde. Ich erwarte dass sich die zuständige Verkehrsstadträtin nun zügig für eine schnelle Errichtung der 30iger Zone einsetzt.

Weitere Informationen:

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aktualisiert von Alexander J. Herrmann, 05.02.2023, 12:07 Uhr
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