Der Cecilienplatz als zentraler Platz in unserem Stadtteil hat das Potential, wieder zu einem echten Mittelpunkt zu werden.Insbesondere der Bereich rund um den REWE-Markt und die angrenzenden Bauten stellt sich derzeit leider derzeit noch als wenig einladend dar.
Im November hatte ich Sie an dieser Stelle bereits über den Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts über einen Bebauungsplan für die Grundstücke Cecilienplatz 10, 11 und 12 informiert.
Mich erreichten im Nachgang zahlreiche Anfragen aus der Nachbarschaft. Gerne habe ich mich daher mit der Bitte um Auskunft an das Bezirksamt gewandt. Die Antworten finden Sie in meinem Blog.
Gemeinsam mit Ihnen als Anwohnern setze ich mich seit Langem für eine positive Entwicklung unseres Cecilienplatzes ein.
Die geplante Entwicklung des Bereichs rund um den REWE-Markt und die angrenzenden Gebäude durch eine Neubebauung begrüße ich daher ausdrücklich. Hierzu braucht es aber klare Regeln und Vorgaben für die Grundstückseigentümer, die das Bezirksamt nur mit einem Bebauungsplan aufstellen kann. Ein Bebauungsplan (B-Plan) regelt in Deutschland die Art und Weise der möglichen Bebauung, z.B. die maximal zulässige Höhe der Gebäude.
Bei zahlreichen Anwohnern und auch mir hat der Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts aus dem November viele Fragen aufgeworfen. Gerne habe ich mich daher mit der Bitte um Auskunft an das Bezirksamt gewandt.
Die Bürgermeisterin und zuständige Stadträtin teilte mir für das Bezirksamt mit, dass die beiden Eigentümer der Grundstücke im Rahmen eines Vorbescheides die Zulässigkeit von drei Wohngebäuden mit insgesamt 225 Wohneinheiten inklusive Gewerbeeinrichtungen in den Erdgeschosszonen beantragt haben.
Dabei wurden durch das Bezirksamt in Anlehnung an die städtebauliche Struktur des Umfeldes für die Grundstücke Cecilienplatz 10 und 12 jeweils ein 12-geschossiges Wohngebäude als Punkthochhaus (ca. 38 m Höhe plus Staffelgeschoss) mit Gewerbe (ca. 3.800 m²) im Erdgeschoss geplant. Auf dem Grundstück Cecilienplatz 11 wurde ein 9-geschossiges Wohngebäude (31 m Höhe plus Staffelgeschoss) inklusive eines Verbrauchermarktes (ca. 2.000 m²) im Erdgeschoss vorgesehen.
Mit dieser Planung wird es zur Freude der Anwohner auch in Zukunft ein gutes Nahversorgungsangebot am Cecilienplatz geben.
Ich freue mich zudem, dass das Bezirksamt sich deutlich für den Erhalt unserer Stadtteilbibliothek ausgesprochen hat. Hier müssen frühzeitig klare Absprachen mit den Grundstückseigentümern getroffen werden.
Einen Antrag auf Baugenehmigung oder deren Ankündigung liegt jedoch noch nicht vor. Einen Zeitpunkt zum Abriss der Bestandsgebäude ist daher derzeit nicht bekannt.
Diese Planungen gilt es nun im Rahmen der Aufstellung eines B-Plans auch mit den Anwohnern zu diskutieren und hier eine gute Lösung für die Nachbarschaft zu finden. Insbesondere die Fragen nach den Geschosshöhen und nach der Verfügbarkeit von Parkplätzen beschäftigen die Menschen im Kiez.
Gerne können Sie mir Ihre Hinweise und Gedanken zu diesem Bauvorhaben für die weiteren Beratungen auch vorab in meinem Treffpunkt bürgernAH zukommen lassen.
Als Ihr Bezirksverordneter für Kaulsdorf-Nord werde ich diesen Prozess konstruktiv begleiten und mich gemeinsam mit Ihnen weiterhin für eine positive Entwicklung unseres Cecilienplatzes einsetzen.
Weitere Informationen:
Entwicklung am Cecilienplatz
Drucksache - 1177/VIII- Aufstellung des Bebauungsplanes 10-107
Für Sicherheit und Ordnung auf dem Cecilienplatz
Stadtteilkonferenz Kaulsdorf-Nord
Start "Ideendialog rund um den Cecilienplatz"