Informationen zur Flüchtlingsunterkunft
Als Ihr Abgeordneter für Kaulsdorf-Nord habe mich rund um die Veranstaltung zur Flüchtlingsunterkunft Anwohnerinnen und Anwohner kontaktiert, die mir ihre Sorgen und Ängste, aber auch Fragen, Ideen und Wünsche mitteilten. Ich habe mich daher bei den zuständigen Stellen entsprechend informiert und möchte die Gelegenheit hier nutzen, die häufigsten Fragen aufzugreifen und konkret zu beantworten.
Am 9. Juli 2013 fand eine Informationsveranstaltung statt, auf der das Bezirksamt, die Betreibergesellschaft PeWoBe und das Landesamt für Gesundheit und Soziales die Anwohnerinnen und Anwohner über die Notunterkunft für Asylbewerber im ehemaligen Max-Reinhardt-Gymnasium informierten. Leider wurde diese Veranstaltung von Vertretern rechts- und linksextremer Gruppierungen für ihre politischen Ziele missbraucht, so dass berechtigte Fragen der Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr gestellt und beantwortet werden konnten.
Als Ihr Abgeordneter für Kaulsdorf-Nord bin ich im Vorfeld und Nachgang der Veranstaltung mit zahlreichen Anwohnern ins Gespräch gekommen, die mir ihre Sorgen und Ängste mitteilten, aber auch Fragen, Ideen und Wünsche formulierten. Ich habe mich daher bei den zuständigen Stellen entsprechend informiert und möchte die Gelegenheit hier nutzen, die häufigsten Fragen aufzugreifen und konkret zu beantworten.
Wo finde ich die genauen Ansprechpartner, wenn ich ein Problem habe, das die Unterkunft für Asylbewerber betrifft?
Es werden keine gesonderten Sprechzeiten im Bezirksamt und bei der Polizei eingerichtet, da es bisher im Umfeld von Asylbewerberheimen keine Kriminalitätsschwerpunkte zu verzeichnen waren. Der zuständige Polizeiabschnitt 63 befindet sich in der Heinrich-Grüber-Str. 35, 12621 Berlin, Tel.: 4664-663000.
Beschwerden an die Heimleitung können zukünftig während der normalen Bürozeiten direkt vor Ort oder über die Betreibergesellschaft PeWoBe eingereicht werden. Eine Telefonnummer wird bekannt gegeben, sobald das Heim Ende Juli 2013 in Betrieb genommen wurde.
Wie erfolgt die Beschulung schulpflichtiger Kinder?
Auch asylsuchende Kinder unterliegen der gesetzlichen Schulpflicht, die in Deutschland ab dem sechsten Lebensjahr gilt. Wie alle schulpflichtigen Kinder werden auch die Neuankömmlinge in einer Schuleingangsuntersuchung auf ihre gesundheitliche Entwicklung und mögliche Fördermaßnahmen untersucht. Anschließend beginnt in den umliegenden Schulen in eigens eingerichteten „Willkommensklassen“ der Unterricht durch spezielle Lehrkräfte. Hierfür werden sechs neue Lehrer eingestellt. Der Unterricht für die deutschen Schüler bleibt von der Maßnahme unberührt, d. h. es werden keine Kapazitäten bereits eingestellter Lehrkräfte eingeplant und es findet kein Unterrichtsausfall statt.
Die „Willkommensklassen“ sind Förderklassen, die darauf abzielen, die neuen Schülerinnen und Schüler schnellstmöglich an die deutsche Sprache heranzuführen, damit sie bald am normalen Regelunterricht teilnehmen können.
Werden die Flüchtlinge Deutsch lernen?
Zusätzlich werden in der Regel Deutschkurse für Kinder und Erwachsene in der Unterkunft durch den Betreiber organisiert und angeboten. Das Bezirksamt hat ebenfalls Interesse zur Durchführung solcher Kursen geäußert.
Wie werden noch nicht schulpflichtige Kinder betreut?
Diese Kinder werden durch ihre Eltern betreut. In den Unterkünften gibt es zudem Spielzimmer und das Angebot einer Kinderbetreuung.
Wird es ein psychotherapeutisches Angebot geben?
Traumatisierte Flüchtlinge werden im Rahmen der medizinischen Versorgung durch niedergelassene Ärzte und durch medizinische Organisationen wie z. B. die Stiftung Überleben , das psychotherapeutische Beratungs- und Behandlungszentrum Xenion oder das Behandlungszentrum für Folteropfer behandelt.
In welchem gesundheitlichen Zustand sind die Menschen?
Auf diese Frage kann man erst nach Einzug der Bewohner antworten, da der Gesundheitszustand der Asylsuchenden sehr unterschiedlich sein kann; im Allgemeinen ist er gut und problemlos. Auf jeden Fall haben Flüchtlinge Anspruch auf eine medizinische Grundversorgung. Es kam diesbezüglich in der Vergangenheit in keiner der Unterkünfte des Landesamts für Gesundheit und Soziales zu Auffälligkeiten.
Wie wird die medizinische Betreuung sichergestellt?
Im Falle der Berlin-Verteilung bekommen die Asylbewerber vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Krankenscheine, mit denen sie sämtliche medizinischen Versorgungen erhalten. Bei meldepflichtigen Erkrankungen werden Sofortmaßnahmen wie eine Meldung an das Gesundheitsamt oder die Durchführung von Impfungen veranlaßt.
Welche Qualitätsstandards sind in einer solchen Unterkunft einzuhalten?
Bis auf wenige Einschränkungen, und diese auch nur vorübergehend, gelten für Gemeinschaftsunterkünfte die Qualitätsstandards des Landesamts , in denen festgelegt ist, dass z.B. nicht mehr als eine Familie in einem Raum untergebracht werden darf, dass mindestens einmal täglich alle Flächen gereinigt oder Waschmaschinen und bei Bedarf auch Trockenautomaten in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden. Küchen und Sanitäranlagen müssen entsprechend nachgerüstet werden.
Wann ist die nächste Einwohnerversammlung geplant?
Durch den Bezirksbürgermeister, Herr Komoß, ist eine weitere Veranstaltung mit persönlicher Einladung der Anwohnerinnen und Anwohner, voraussichtlich ca. vier Wochen nach Inbetriebnahme der Unterkunft, in Aussicht gestellt worden.
Als Ihr Abgeordneter für Kaulsdorf-Nord werde ich dieses Thema selbstverständlich weiter begleiten und Sie bei Bedarf an dieser Stelle entsprechend informieren.