Keine Mehrbelastung von Grundstückseigentümern !
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg, wonach sich in bestimmten Fällen Grundeigentümer finanziell am Ausbau ihrer Straße als Erschließungsmaßnahme beteiligen müssen, sorgt auch bei den Grundstückseigentümern in Marzahn-Hellersdorf für große Unruhe.
Als CDU-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Marzahn-Hellersdorf (BVV) haben wir daher einen Antrag zum Schutz der Grundstückseigentümer vor Mehrbelastungen durch Erschließungsbeiträge eingebracht.
Auf Initiative der CDU und insbesondere unseres Kreisvorsitzenden Mario Czaja wurde im Jahr 2012 das Straßenausbaubeitragsgesetz abgeschafft.
Dieses von SPD und Linken eingeführte unsoziale und investitionsunfreundliche Gesetz hatte seit 2006 Anwohner für den Straßenausbau zur Kasse gebeten.
Angesichts dieses Erfolgs wenden wir uns nun entschieden gegen die Mehrbelastung von Grundstückseigentümern durch Erschließungsbeiträge.
Der für das Urteil maßgebliche Paragraf des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) bietet nach Ansicht der Richter des OVG erheblichen Interpretationsspielraum. Danach greift die Befreiung vom Erschließungsbeitrag für teilweise vorhandene Erschließungen nicht mehr unbedingt. Konkret geht es um den zu definierenden Ausdruck "teilweise erschlossen" bzw. "provisorisch erschlossen".
Als Bezirksverordneter habe ich daher mit der CDU-Fraktion einen Antrag in die BVV eingebracht und dem Bezirksamt darin empfohlen, sich gegenüber dem Senat für schnellstmögliche Rechtssicherheit bezüglich der finanziellen Inanspruchnahmemöglichkeit von Grundeigentümern am Ausbau ihrer Straße nach dem Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) einzusetzen.
Unser Antrag wurde nach Beitritt der Linken und der SPD von der BVV Marzahn-Hellersdorf einstimmig angenommen. Nun ist der Senat in der Pflicht durch Rechtssicherheit eine Mehrbelastung von Grundstückseigentümern durch Erschließungbeiträge zu verhindern.