Geldautomatenknacker in Marzahn-Hellersdorf

Die Zahl der gesprengten Geldautomaten hat in den letzten Monaten in ganz Berlin stark zugenommen, auch in unserem Bezirk gibt es regelmäßig Fälle.

Als Mitglied im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses habe ich daher den Senat zu den Geldautomatenknackern in Marzahn-Hellersdorf gefragt. Die Antwort des Senats habe ich Ihnen in diesem Beitrag notiert.

Viele Nachbarn von Bankfilialen wurden leider auch in unserem Bezirk schon durch eine lautstarke Explosion aus dem Schlaf gerissen. Kriminelle haben dann mal wieder einen Geldautomaten gesprengt.

Der Polizei Berlin liegen leider keine validen Daten zu den durch die Sprengungen von Geldausgabeautomaten (GAA) verursachten Sachschäden vor. Die Anzahl an Sprengungen spricht jedoch für entsprechend hohe Schäden, sowohl mit Blick auf das gestohlene Geld als auch auf die damit einhergehenden Sachbeschädigungen.

Während es in unserem Bezirk im Jahr 2020 keinen einzigen Fall gab, wurden im Jahr 2021 insgesamt 5 und im Jahr 2022 bislang weitere 2 Geldautomaten gesprengt. In ganz Berlin gab es 2021 26 und im Jahr 2022 bisher 16 Fälle mit gesprengten Geldautomaten. Die Anzahl der Taten in Marzahn-Hellersdorf bewegt sich im berlinweiten Vergleich jeweils in den Top 3.

Aufgrund der Stadtrandlage gibt es hier häufig weniger Streifenfahrten der Polizei. Zudem sind die Täter hier schnell auf der Autobahn und damit über alle Berge.

Über die gezählten erfolgreichen Fälle hinaus gab es noch mehrere Taten, in denen die Täter nicht erfolgreich waren und letztlich ohne Beute geflohen sind.

Aufgrund der Tatbegehung in den dunklen Nachstunden ist bislang zum Glück kein Anwohner zu Schaden gekommen. Die schnelle Tatbegehung und die Dunkelheit begünstigen zudem leider die Flucht der Kriminellen.

Zu jeder Sprengung von Geldausgabeautomaten wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im angefragten Zeitraum wurden insgesamt 57 Ermittlungsverfahren durch die Fachdienststelle im Landeskriminalamt (LKA 443) geführt. Die Aufklärungsquote ist aus den genannten Gründen leider gering.

Zu den 11 für das Jahr 2019 mitgeteilten Vorgangsnummern konnten 10 Verfahren der Staatsanwaltschaften ermittelt werden. Hiervon wurden 7 Verfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, ohne dass ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Ein Verfahren wurde nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt; in 2 Verfahren wurde Anklage erhoben. In einem angeklagten Verfahren wurden rechtskräftig zwei Freiheitsstrafen von 2 Jahren und 2 Monaten wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Strafgesetzbuch) verhängt. In dem anderen Verfahren gegen 3 Angeklagte beginnt die Hauptverhandlung im Juni.

2020 wurden 4 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die alle gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden, ohne dass ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte.

2021 wurden 26 einschlägige Verfahren eingeleitet. 15 davon wurden gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, ohne dass ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. In 2 Verfahren wurden Anklagen erhoben. In einem Verfahren wurden 2 noch nicht rechtskräftige Freiheitsstrafen von 4 Jahren verhängt, in dem anderen Verfahren findet zurzeit die Hauptverhandlung gegen 2 Angeklagte vor dem Landgericht statt. In 9 Verfahren sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2022 wurden bislang 16 Verfahren eingeleitet, deren Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.

Die Thematik „Geldautomatensprengungen“ beschäftigt die Polizei Berlin bereits seit mehreren Jahren. Unter anderem wurde die Thematik 2016 auf Betreiben der Polizei Berlin auf die Tagesordnung der Kommission Kriminalitätsbekämpfung gesetzt und im Rahmen der 75. Tagung der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention im April 2016 die Einrichtung einer Projektgruppe beschlossen. Diese Projektgruppe, unter Beteiligung der Polizei Berlin, hat die Sicherungsrichtlinien für Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen (VDS 2472) und Richtlinien zur Sicherung von Geldautomaten (VDS 5052) in Absprache mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. überarbeitet. Die Richtlinien stellen jedoch nur Empfehlungen an die Geldautomatenaufstellenden dar.

Als Wahlkreisabgeordneter setze ich mich für eine Erhöhung der Präsenz der Polizei in allen Kiezen unseres Bezirks zur Prävention ein. Zudem muss der Einsatz der Dienstkräfte der Polizeiabschnitte in Marzahn-Hellersdorf in der Innenstadt, z.B. im Rahmen von Alarmhundertschaften und/oder im Objektschutz, möglichst vermieden werden. Dieser Abzug von Kräften in die Innenstadt geht zu Lasten der Sicherheit am Stadtrand. Hier muss der Senat endlich gegensteuern.

(Foto: https://marzahn-hellersdorf.com/)

Weitere Informationen:

Drucksache 19 / 11 676 - Geldautomatenknacker in Marzahn-Hellersdorf
Berliner Morgenpost - Wo Diebe Geldautomaten in Berlin sprengten