Entwicklung am Cecilienplatz
Gemeinsam mit Ihnen als Anwohnern setze ich mich seit Langem für eine positive Entwicklung unseres Cecilienplatzes ein.
Der Cecilienplatz als zentraler Platz in unserem Stadtteil hat das Potential, wieder zu einem echten Mittelpunkt zu werden.
Insbesondere der Bereich rund um den REWE-Markt und die angrenzenden Bauten stellt sich derzeit leider derzeit noch als wenig einladend dar. Bereits im Juli 2016 hatte ich Sie auf einer Stadtteilkonferenz über die Pläne zur Neubebauung auf dem Grundstück des REWE-Marktes informiert.
Diese Planung hat sich aufgrund zwischenzeitlicher Eigentümerwechsel leider verzögert. Hierdurch besteht nunmehr jedoch die Chance, alle drei Bestandsgebäude abzureißen und anschließend neu zu bebauen.
Die neuen Eigentümer der drei Grundstücke planen die Umsetzung eines mehrgeschossigen Wohnungsbauvorhabens mit ca. 225 Wohneinheiten, einer integrierten gewerblichen Nutzung sowie einer Nahversorgungseinrichtung.
Ich begrüße diese Planungen für unseren Kiez ausdrücklich. Besonders freut mich, dass der Eigentümer dem Wunsch vieler Anwohner nach einem Erhalt des REWE Supermarkts nachkommt. Dieser ist insbesondere für unsere älteren Mitbürger ein wohnortnahe Einkaufsmöglichkeit.
In Anbetracht dieser Planungen ist aus Sicht des Bezirksamts zur Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung insbesondere im Sinne der geplanten Wohnnutzung im Bereich des Cecilienplatzes unter Berücksichtigung der Ausweisungen des FNP, der Stadtentwicklungspläne (StEP Wohnen und StEP Zentren) und der Sicherung des erforderlichen Folgebedarfs an Frei- und Spielflächen für Kita und Schule ist die Durchführung eines verbindlichen Bauleitplanverfahrens erforderlich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 10-107 „Am Cecilienplatz“ gemäß § 1 Abs. 3 BauGB für die Grundstücke Cecilienplatz 10, 11 und 12 im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf, wurde durch das Bezirksamt in der letzten Woche gefasst.
Aufgrund des derzeit sehr angespannten Wohnungsmarktes soll der Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB in besonderem Maße auch den Wohnbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung tragen und folgt somit dem öffentlichen Belang der Schaffung neuen Wohnraums.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll durch die planungsrechtliche Zulässigkeit der Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen unter Beachtung der bestehenden Einzelhandelsstrukturen des zentralen Versorgungsbereiches auch die Attraktivität und die Zentralität des Cecilienplatzes gestärkt werden.
Mit der Planung soll ein städtebauliches Leitbild geschaffen werden, dass durch die Grundfläche, die Baudichte, die Bauhöhe und die Geschossigkeit, die Kubatur etc. eine harmonische Ergänzung sowie einen der Umgebung entsprechenden architektonischen Abschluss des Gebäudeensembles am Cecilienplatz in Richtung U-Bahntrasse bildet.
Als Ihr Bezirksverordneter für Kaulsdorf-Nord werde ich diesen Prozess konstruktiv begleiten und mich gemeinsam mit Ihnen weiterhin für eine positive Entwicklung unseres Cecilienplatzes engagieren.
Gegenüber dem Bezirksamt werde ich mich als Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses zudem für eine zeitnahe Information der Anwohner über die konkreten Planungen des Eigentümers einsetzen.
Gerne informiere ich Sie in gewohnter Weise natürlich auch an dieser Stelle.