Planung für das Grundstück Ludwigsluster Straße 100
Im Mai 2016 wurde durch den damaligen Eigentümer des Grundstücks Ludwigsluster Straße 100 ein Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus zwei Gebäuden mit 124 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage gestellt.
Hier steht derzeit noch eine in die Jahre gekommende Gewerbeimmobilie.
Mich erreichten zahlreiche Anfragen zum aktuellen Umsetzungsstand. Gerne habe ich mich daher mit einer Kleinen Anfrage an das Bezirksamt gewandt.
Auf dem Grundstück Ludwigsluster Straße 100 wurden im Rahmen eines Antrages auf Baugenehmigung im März 2017 zwei freistehende Wohngebäude genehmigt, die jeweils kombiniert aus einem elf- und einem siebengeschossigen Teil bestehen. Das Grundstück sollte über die Ludwigsluster Straße erschlossen werden. Stellplätze sind in einer gemeinsamen Tiefgarage, deren Zufahrt entlang der östlichen, hinter dem Spreecenter gelegenen Grundstücksgrenze führt vorgesehen worden. Es sollten hier insgesamt 124 Wohneinheiten entstehen.
Im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Baugenehmigung durch den Nachbarn beim Verwaltungsgericht Berlin wurde ein Mangel hinsichtlich des Lärmschutzes zwischen der gewerblichen Bestandsnutzung und der heranrückenden Wohnbebauung festgestellt. Die Vorhabenplanung kann daher nicht umgesetzt werden. Durch den Bauherrn werden gegenwärtig in Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsamt und dem Fachbereich Umwelt die Projektunterlagen entsprechend überarbeitet, um im Sinne des Urteils des Verwaltungsgerichtes den gesetzlich vorgesehenen Lärmschutz zu ermöglichen. Aus immissionsschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen konnte bisher noch keiner der neu vorgelegten Planungen zugestimmt werden.
In der Zwischenzeit sind bereits fast alle Gewerbemieter ausgezogen. Die verbliebene Diskothek soll voraussichtlich zum 30. Juni ausziehen.
Um die immissionsschutzrechtliche Problematik hinsichtlich des notwendigen Schallschutzes für den Wohnungsstandort Ludwigsluster Straße 100 genauer bestimmen zu können, wurden zur Erstellung eines Schallschutzgutachtens zur Bestimmung der jetzt bereits vorhan-denen bestandsgeprägten Schallimmissionen finanzielle Mittel für einen externen Gutachter durch das Bezirksamt zur Verfügung gestellt. Ein entsprechendes Gutachten liegt noch nicht vor.
Als Ihr Bezirksverordneter begrüße ich die geplante Bebauung grundsätzlich. Insbesondere die vom Bauhern angedachte Tiefgarage ist angesichts der bestehenden Parksituation sehr wichtig. Vor dem Baubeginn müssen jedoch nun zunächst die immissionsschutzrechtlichen Probleme gelöst werden.
Gerne halte ich Sie an dieser Stelle über die weiteren Planungsschritte auf dem Laufenden.
(Foto von der Homepage von Quattrohaus)
Weitere Informationen:
Mein Bürgerbrief 2017
Ursprungsplanung Quattrohaus