Handwerkerparkausweis kommt zum 1.11.2012

Ich habe Ihnen in meinem Beitrag alle wichtigen Informationen sowie Formulare zum Handwerkerparkausweis zusammengestellt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum 1. November 2012 hat die Große Koalition auf Initiative der CDU im Berliner Abgeordnetenhaus die Einführung des Berliner Handwerkerparkausweises, kurz „BERTHA“, beschlossen und damit zugleich eine wichtige Forderung der MIT umgesetzt.

Ich freue mich, dass unser gemeinsames politisches Engagement es Ihnen ab November ermöglicht, mit dem Handwerkerparkausweis kostengünstiger als bisher im Rahmen Ihrer Auftragstätigkeit in allen Zonen der Parkraumbewirtschaftung in Berlin zu parken, ohne jedes Mal extra einen Parkschein ziehen zu müssen.

Anliegend habe ich Ihnen daher in einer Datei alle notwendigen  Formulare zusammengestellt. Der Handwerkerparkausweis ermöglicht Ihnen kostengünstiger als bisher im Rahmen Ihrer Auftragstätigkeit in allen Zonen der Parkraumbewirtschaftung in Berlin zu parken, ohne einen Parkschein ziehen zu müssen. Die dazu benötigte Parkvignette können Sie für entweder sechs Monate, einem oder zwei Jahre in den Straßenverkehrsbehörde der Bezirke mit Parkraumbewirtschaftungszonen beantragen. Die Kosten belaufen sich dabei je nach Geltungsdauer auf 130 Euro, 200 Euro bzw. 350 Euro. Außerdem kann der Ausweis für bis zu vier Fahrzeugkennzeichen ausgestellt werden, jedoch darf dann nur eines der genannten Fahrzeuge mit der Parkvignette geparkt werden.

Für die Beantragung benötigen Sie neben dem ausgefüllten Antragsformular folgende Unterlagen:
  • Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. Handelsregisterauszug  (Handwerks- oder Gewerbekarte) bzw. die Mitgliedsbescheinigung der IHK
  • schriftliche Begründung, warum Antragsteller zur Berufsausübung dringend auf das Fahrzeug angewiesen ist (Begründung „Werkstattwagen“, Werkzeug- und/oder Materialienfahrzeug)
  •  Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Bildnachweis oder ggf. im Einzelfall Inaugenscheinnahme des Fahrzeuges

Der Parkausweis ist jedoch nur in Verbindung mit einem im Fahrzeug ausgelegten Arbeitsstättennachweis gültig.

Auf diesem Erfolg werde ich mich jedoch nicht ausruhen. Die Vertretung der Interessen der Unternehmerinnen und Unternehmer aus Marzahn-Hellersdorf und Berlin wird vielmehr auch in Zukunft eine wichtige Rolle meiner politischen Arbeit als Ihr Abgeordneter darstellen. Für Ihre Anregungen und Fragen hierzu, stehe ich Ihnen daher gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander J. Herrmann (MdA)

Formulare Handwerkerausweis