Anrechung des verlängerten Unterhaltsvorschusses

Die sofortige Anrechung von noch nicht gewährten, sondern lediglich beantragten verlängerten Unterhaltsvorschuss, durch das Jobcenter führt für viele Mitbürger in unserem Bezirk zu finanziellen Problemen.

Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Als Bezirksverordneter habe ich mich daher mit der Bitte um Klärung an das Bezirksamt gewandt.

In meiner Bürgersprechstunde erreichte mich in dieser Woche der Hilferuf einer jungen Muttter.

Sie hatte pünktlich einen Antrag auf verlängerten Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt gestellt. Seit dem 1.7. 2017 können Kinder bis zum 18. Geburtstag Unterhaltsvorschuss bekommen. Die Bearbeitung der zahlreichen gestellten Anträge wird jedoch noch Monate dauern. Erst nach abschließender Bearbeitung des Antrags gibt es aber Geld.

Die junge Mutter teilte mir  weiter mit, dass das Jobcenter dennoch den verlängerten Unterhaltsvorschuss bereits jetzt in Abzug bringt. Die kleine Familie meiner Gesprächspartnerin hat daher zunächst monatlich weniger Geld zur Verfügung. Unverschuldet kommt die junge Mutter so in finanzielle Schwierigkeiten.

Dieser Vorgang ist leider kein Einzelfall sondern nach Rückfrage im Amt gängige Praxis. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ich habe mich daher mit der Bitte um Unterstützung an das Bezirksamt gewandt und eine entsprechende Anfrage in die Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf (BVV) eingebracht.

[Update 28.9.]

Durch die Bezirksbürgermeisterin und Sozialstadträtin wurde mir eine zügige Überprüfung der Arbeitsabläufe zugesagt. In jedem Fall müssen betroffene Bürger jedoch gegen den Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen. Gerne stehe ich für weitere Rückfragen zur Verfügung.


Weitere Informationen:

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7302