Streitgespräch zur Ersatzfreiheitsstrafe - zu Gast in der rbb Abendschau
Im Gespräch mit Andrea Asch, Vorständin der Diakonie Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz ,durfte ich heute in der rbb Abendschau über den Sinn der Ersatzfreiheitsstrafe streiten.
Meine Position ist dabei ganz klar, eine ausgesprochene Strafe muss auch vollstreckt werden! Wir haben eine gesetzliche Regelung, dass die Ersatzfreiheitsstrafe nur dann möglich ist, wenn die verhängte Geldstrafe uneinbringlich ist. Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt grundsätzlich ein wirksames Druckmittel dar, um die Geldstrafe durchzusetzen. Eine Abschaffung ist daher für uns als CDU-Fraktion Berlin keine Option.
Es gibt daher zahlreiche Instrumente, um im Fall von Zahlungsunfähigkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden. Hier müssen wir nachsteuern. Der "Reformvorschlag" der Ampel halbiert die Ersatzfreiheitsstrafe nur rein zahlenmäßig, ohne jedoch neue Lösungsansätze zu liefern.
Ein spannendes Thema und viele Argumente, die in 5:30 Minuten leider nur angerissen werden konnten.
Das Thema wird uns sicherlich auch im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhaus von Berlin weiter beschäftigen. Ich freue mich daher schon auf die anstehenden parlamentarischen Debatten.
Weitere Informationen:
Ausschnitt aus der RBB Abendschau vom 23.08.2022
Anfrage Drs. 19/13439 Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein
PE - Idee zu Ersatzfreiheitsstrafen nichts Halbes und nichts Ganzes