Wer räumt den Schnee weg?

Der erste, richtige Schneefall im neuen Jahr in der vergangenen Woche ist auch gleichzeitig der Erste in diesem Winter. Während sich die Kinder über den Schnee freuen, ist er für Grundstückseigentümer, Fußgänger und Autofahrer oft eher ein Grund zum Ärgern. Für alle gleichermaßen wichtig ist aber die Schneebeseitigung von Straßen und Gehwegen. Ich möchte Sie daher an dieser Stelle kurz informieren, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten insoweit im Land Berlin bestehen.

Nachdem angesichts der vielen Sonne in den letzten Wochen in vielen Gärten in unserem Kiez bereits die ersten Blumen und Sträucher zu blühen begonnen haben, hat  uns in dieser Woche der Winter nun doch noch erreicht.

Die Schneeberäumung auf Straßen und Gehwegen ist damit wieder für viele unserer Bewohner im Kiez ein wichtiges Thema. Ich möchte Sie daher an dieser Stelle kurz informieren, welche Pflichten und Verantwortlichkeiten insoweit bestehen.

In Berlin ist die Berliner Stadtreinigung (BSR) für die Schneebeseitigung auf allen öffentlichen Straßen zuständig. Die Schneeräumung durch die BSR erfolgt entsprechend der verschiedenen Einsatzstufen , welche die Dringlichkeit bei der Schneebeseitigung vorschreiben.

Am wichtigsten sind danach die Hauptverkehrsstraßen mit dem größten Verkehrsaufkommen. Diese haben die Einsatzstufe 1 (E1) und müssen als erste freigeräumt werden. Dazu wird gegen die Glätte in geringer Dosierung Feuchtsalz ausgestreut,  beispielsweise auf der Hellersdorfer Straße oder Riesaer Straße.

Neben- und Wohnstraße haben die Einsatzstufe 2 (E2) und werden somit erst nach der Schnee- und Glättebeseitigung  auf den Hauptverkehrsstraßen geräumt. Hier ist jedoch der Einsatz von Feuchtsalz in der Regel verboten und der Schnee wird nur an den Rand der Fahrbahn geschoben. Deshalb kann es auf solchen Straßen immer noch sehr glatt sein. Vorsicht ist daher stets geboten!

Auf den Gehwegen hingegen sind in der Regel die Anlieger selbst für die Beseitigung von Schnee und Glätte vor ihrem Grundstück verantwortlich. Insoweit gilt, dass der Gehweg in einer Breite von mindestens 1,50 m freigeräumt werden und zum anderen gestreut werden muss, um einer eventuellen Rutschgefahr vorzubeugen.

Im Interesse eines verletzungsfreien Miteinanders appelliere ich daher an alle Grundstückseigentümer und –nutzer in unserem Kiez ihrer Räum- und Streupflicht zeitnah nachzukommen.

Sollte die Räumung Ihrer Straße durch die BSR in diesem Winter einmal auf sich warten lassen, können Sie mich als Ihren Abgeordneten für Kaulsdorf-Nord ansprechen. Ich werde mich gerne um Ihr Anliegen kümmern.