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16.05.2018, 10:26 Uhr
Planung für das Grundstück Ludwigsluster Straße 100

Im Mai 2016 wurde durch den damaligen Eigentümer des Grundstücks Ludwigsluster Straße 100 ein Bauantrag zur Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus zwei Gebäuden mit 124 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage gestellt.

Hier steht derzeit noch eine in die Jahre gekommende Gewerbeimmobilie.

Mich erreichten zahlreiche Anfragen zum aktuellen Umsetzungsstand. Gerne habe ich mich daher mit einer Kleinen Anfrage an das Bezirksamt gewandt.

Auf dem Grundstück Ludwigsluster Straße 100 wurden im Rahmen eines Antrages auf Baugenehmigung im März 2017 zwei freistehende Wohngebäude genehmigt, die jeweils kombiniert aus einem elf- und einem siebengeschossigen Teil bestehen. Das Grundstück sollte über die Ludwigsluster Straße erschlossen werden. Stellplätze sind in einer gemeinsamen Tiefgarage, deren Zufahrt entlang der östlichen, hinter dem Spreecenter gelegenen Grundstücksgrenze führt vorgesehen worden. Es sollten hier insgesamt 124 Wohneinheiten entstehen.

Im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Baugenehmigung durch den Nachbarn beim Verwaltungsgericht Berlin wurde ein Mangel hinsichtlich des Lärmschutzes zwischen der gewerblichen Bestandsnutzung und der heranrückenden Wohnbebauung festgestellt. Die Vorhabenplanung kann daher nicht umgesetzt werden. Durch den Bauherrn werden gegenwärtig in Rücksprache mit dem Stadtentwicklungsamt und dem Fachbereich Umwelt  die Projektunterlagen entsprechend überarbeitet, um im Sinne des Urteils des Verwaltungsgerichtes den gesetzlich vorgesehenen Lärmschutz zu ermöglichen. Aus immissionsschutzrechtlichen und städtebaulichen Gründen konnte bisher noch keiner der neu vorgelegten Planungen zugestimmt werden.

In der Zwischenzeit sind bereits fast alle Gewerbemieter ausgezogen. Die verbliebene Diskothek soll voraussichtlich zum 30. Juni ausziehen.

Um die immissionsschutzrechtliche Problematik hinsichtlich des notwendigen Schallschutzes für den Wohnungsstandort Ludwigsluster Straße 100 genauer bestimmen zu können, wurden zur Erstellung eines Schallschutzgutachtens zur Bestimmung der jetzt bereits vorhan-denen bestandsgeprägten Schallimmissionen finanzielle Mittel für einen externen Gutachter durch das Bezirksamt zur Verfügung gestellt. Ein entsprechendes Gutachten liegt noch nicht vor.

Als Ihr Bezirksverordneter begrüße ich die geplante Bebauung grundsätzlich. Insbesondere die vom Bauhern angedachte Tiefgarage ist angesichts der bestehenden Parksituation sehr wichtig. Vor dem Baubeginn müssen jedoch nun zunächst die immissionsschutzrechtlichen Probleme gelöst werden.

Gerne halte ich Sie an dieser Stelle über die weiteren Planungsschritte auf dem Laufenden.

(Foto von der Homepage von Quattrohaus)

Weitere Informationen:

Mein Bürgerbrief 2017
Ursprungsplanung Quattrohaus

aktualisiert von Alexander J. Herrmann, 16.05.2018, 12:20 Uhr
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Kommentare
07.06.2018
Re:
von Alexander J. Herrmann
Sehr geehrter Herr Dobbertin,r
r
vielen Dank für Ihren Kommentar. Das Grundstück ist nach Mitteilung des Bezirksamts grundsätzlich bebaubar. Das Amt kann daher lediglich prüfen, ob die von dem privaten Eigentümer geplante Bebauung ortsüblich ist und sie sich in den umliegenden Gebäudebestand einpasst. Dies wurde vorliegend positiv geprüft, auch wenn ich mir ebenfalls eine andere Nutzung des Grundstücks hätte vorstellen können.r
r
Das Thema Parkplätze sehe ich, genau wie Sie, sehr kritisch. Hier bleibe ich mit dem Amt sowie dem Bauherrn im Gespräch. Vielleicht gelingt es hier zugunsten der Anwohner noch eine Verbesserung zu erreichen.r
r
Beste Grüße vom Cecilienplatzr
r
Alexander J. Herrmann r
r
 
07.06.2018
Ludwigsluster Straße 100
von Michael Dobbertin
Ich kann das Bauvorhaben "Ludwigsluster Straße 100" in der vorliegenden Form nicht begrüßen.r
Welchem Witzbold ist denn eingefallen, Hochhäuser mit 11 Stockwerkenr
in dies kleine Areal zu setzen. r
Auch die Konsequenzen für den Straßenverkehr sind doch erheblich.r
Schon jetzt finden viele Anwohner kaum einen Parkplatz. Das geplante Parkhaus wird das Problem nicht lösen.r
Ich könnte mir für die Neugestaltung dieses Areals einige andere Lösungen vorstellen.