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16.03.2020, 11:28 Uhr
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
für Marzahn-Hellersdorf

Der Coronavirus wirkt sich auf das öffentliche Leben aus und prägt aktuell unseren Alltag. Aktuell erreichen mein Team und mich daher zahlreiche Anfragen.

Gerne habe ich Ihnen daher nachfolgend einige Links mit Hinweisen und Informationen zum Coronavirus zusammengestellt.

Diese Informationen werden für Sie regelmäßig aktualisiert. - Stand: 17.06.2020 um 17:35 Uhr

Das Coronavirus hat unsere Stadt fest im Griff und wird unser Leben leider ganz Sicher auch in den nächsten Wochen bestimmen. In dieser schwierigen Situation sind daher Solidarität und Disziplin das Gebot der Stunde.

Lassen Sie uns in dieser schwierigen Situation im Kiez einander helfen und alten und geschwächten Mitmenschen helfen. Als Hilfestellung für betroffene Nachbarn haben mein Team und ich in unserem Bürgerbüro die Hotline "Nachbarn helfen Nachbarn" eingerichtet. Auf diesem Wege wollen wir als Ansprechpartner von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 18:00 Uhr primär per Telefon unter 03056499946 und per Mail hilfe@alexander-j-herrmann.de Anliegen aufnehmen, Kontakte vermitteln und Hilfe bei kleineren Besorgungen in Kaulsdorf-Nord und Hellersdorf-Süd geben.
 
Die tagesaktuellen Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier.

Das Robert-Koch-Institut veröffentlicht seine aktuelle Risikobewertung hier. Das RKI stufte am 30.04.2020  die Gesundheitsgefahr in Deutschland auf "hoch", das ist die höchste Gefahrenstufe.

Der Senat von Berlin informiert die Bürger hier.

Bei Coronaverdacht bitte nicht die 112 rufen, sondern die Hotlines

- der Senatsverwaltung für Gesundheit unter 030 90 28 28 28 ,
- der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117
- des Gesundheitsamts Marzahn-Hellersdorf unter 030 90293 36 39
- des Bundesministeriums für Gesundheit unter 030 346465100
- der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland unter 0800-011-7722 kontaktieren.

Mit diesen einfachen Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie helfen, sich selbst und andere vor dem Coronavirus und anderen Infektionskrankheiten zu schützen.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnt nach aktuellen Informationen Coronavirus-Infizierte davor, ohne ärztliche Verschreibung Ibuprofen einzunehmen. Es gebe zwar keine neuen Studien, aus denen hervorgehe, dass Ibuprofen mit höher Sterblichkeit verbunden sei, sagte WHO-Sprecher Christian Lindmeier. Aber die Experten prüften die Lage zur Zeit.

Das Auswärtige Amt hat eine generelle Reisewarnung für touristische Reisen ins Ausland aus.

Die Berliner Charité  hat zudem ein Online-Fragebogen bereitgestellt, der Ihnen nach Beantwortung zu ihrem persönlichen Zustand konkrete Handlungsempfehlungen und Informationen zum Coronavirus gibt.

Neben diesen allgemeinen Hinweisen möchte ich Sie nachfolgend über die Maßnahmen für konkreten Einrichtungen in Marzahn-Hellersdorf sowie die Antworten auf mir häufig gestellte Fragen informieren:

Im Internet kursiert aktuell eine Fake-News mit einem Bild des LAGeSo zu einer angeblichen Ausgangssperre. Das ist falsch. Bitte nicht teilen & verbreiten! Das Landesamt für Gesundheit und Soziales selbst, hat dies auf seiner Internetseite sofort klargestellt.


Abitur

Wegen der Corona-Pandemie sind weitreichende Einschränkungen zur Vermeidung sozialer Kontakte unabdingbar. Vor diesem Hintergrund hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Abiturprüfungen für die Zeit vor den Osterferien abgesagt.

Die Prüfungen für den MSA und Abitur finden nach der Entscheidung der Senatsverwaltung ab dem 20.04.2020 statt. Die Abiturprüfungen beginnen wie geplant am 21.04.. Ab dem 27. April sollen die MSA-Jahrgänge starten.

Die schriftlichen Prüfungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA) und auch die mündliche Prüfung sollen in diesem Jahr aufgrund der besonders angespannten Situation an den Schulen wegen der Corona-Krise ausgesetzt werden. Die noch ausstehenden MSA-Präsentationsprüfungen finden hingegen statt.

Ausgesetzt werden nach aktuellen Stand nur die vergleichenden Arbeiten für die Berufsbildungsreife (BBR) und den Berufsorientierenden Abschluss (BOA).
Informationem Abschlusszeugnissen in der Sekundarstufe I einschließlich des Zweiten Bildungswegs, zu deren Vergabe und allgemeine Hinweise zu Zeugnissen im Schuljahr _2019/2020 finden Sie hier.



Ämter


Die öffentlichen Sprechzeiten in den Ämtern werden voraussichtlich bis zum 3. Mai ausgesetzt bzw. zumindestens beschränkt. Die Briefkästen der Ämter und des Jobcenters werden regelmäßig geleert.

Die Berliner Bürgerämter sollen nach dem Willen des Senats von Berlin - wenn auch in geringerem Umfang - weiter für die Bürger erreichbar sein.

Die jeweils aktuelle Erreichbarkeit der einzelnen Ämter in Marzahn-Hellersdorf finden Sie hier.

Das Jobcenter und das Sozialamt von Marzahn-Hellersdorf richten zudem für Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, sich in finanziellen Notlagen (z.B. bei drohender Energieabschaltung) und für die Neubeantragung von ALG 2 jeweils Notsprechstunden ein.

Die Bundesagentur für Arbeit hat hier erklärt, dass alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. "Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle. Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen. Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile."



Arbeitgeber

Alle Sofortmaßnahmen um die Wirtschaft zu stärken und Beschäftigte und Unternehmen zu schützen, finden Sie hier. Darüber hinaus steht Ihnen die Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus unter 0 30 18615 1515 zur Verfügung.

Für den Arbeitgeber besteht eine Entschädigungsmöglichkeit nach §  56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), wenn eine Quarantäne gegenüber einem Arbeitnehmer bzw. ein generelles Tätigkeitsverbot behördlich angeordnet worden ist. Dies gilt auch, sofern der Arbeitgeber selber erkrankt und/oder unter Quarantäne gestellt wird.

Alle Infos zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne finden Sie hier.

Die vom Senat von Berlin zur Unterstützung der Wirtschaft in Form von Überbrückungskrediten, Bürgschaften oder Liquiditätshilfen zur Verfügung gestellten Mittel sind bereits aufgebraucht. Alle Infos dazu finden Sie hier . Die Infos zu den weiteren "Schutzschirm"-Maßnahmen des Senats, wie Anpassung von Steuervorauszahlungen, Stundungen von Steuerforderungen und Bürgschaften, finden Sie hier.

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.

Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Zur Antragsstellung der Produkte, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner.

Neben dem erleichterten Zugang zu Krediten haben Bund und Länder ferner auch nicht rückzahlbare Zuschüsse beschlossen.

Bund: Der Bund möchte kleine Unternehmen und Selbstständige infolge der Corona-Krise darüber hinaus eine Soforthilfen gewähren. Für Kleinunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe gibt es eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten  und bis zu 15.000 Euro, wenn die Firma bis zu zehn Beschäftigten hat. Die Beantragung erfolgt über die Förderbanken der Länder. In Berlin übernimmt dies die IBB unter diesem Link. Die Bundesmittel dürfen ausschließlich für laufende Betriebskosten (Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.) verwendet werden. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens - oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.

Berlin: Die vom Senat von Berlin zur Unterstützung der Unternehmen als Soforthilfe-Paket II zur Verfügung gestellten Mittel sind bereits ausgeschöpft. Über die IBB kann daher nur noch der Bundeszuschuss beantragt werden.

Die zuvor ausgegebenen Zuschüsse aus Landesmittel müssen für Betriebs- und Personalkosten (eigenes Gehalt sowie Gehälter für Beschäftigte) eingesetzt werden.Die Bundesmittel hingegen dürfen ausschließlich für laufende Betriebskosten (Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä.) verwendet werden.

Brandenburg: Brandenburgs Landesregierung legt ein Soforthilfeprogramm auf, das sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler mit Geschäftssitz in Brandenburg richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind. Notleidende Unternehmen sollen damit  unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

 ·         bis zu    5  Erwerbstätige   bis zu 9.000,- EUR,

·         bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,

·         bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,

·         bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Zur Entlastung der Unternehmen haben sich das Bundesfinanzministerium und die Länderfinanzbehörden darüber hinaus für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige auf folgende Maßnahmen geeinigt:

· zinslose Stundung von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer bis zum 31.12. 2020
· Stundungen der Gewerbesteuer
· Herabsetzung von Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer und des Gewerbesteuer-Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen bis zum 31.12.2020
· Aussetzung der Vollstreckungsmaßnahmen wie etwa Kontopfändungen bis zum 31.12.2020.

Die Ausbreitung des Corona Virus stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um Beschäftigte und Unternehmen zu unterstützen, ist im Eilverfahren die gesetzliche Grundlage für einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld geschaffen worden. Die Regelungen treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft. Das "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" sieht folgende Maßnahmen vor:

-wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten. Diese Schwelle liegt bisher bei 30 Prozent der Belegschaft.

- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden. 

- auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können künftig Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitgeber normalerweise für ihre Beschäftigten zahlen müssen, soll die Bundesagentur für Arbeit künftig vollständig erstatten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, Zeiten der Kurzarbeit stärker für die Weiterbildung der Beschäftigten zu nutzen.

Für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Arbeitsagentur zuständig.

Weitere Hinweise speziell für Handwerker finden Sie auf der Seite der Handwerkskammer Berlin.

Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können zudem auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden.

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

Die Vorauszahlungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer können jederzeit auf Antrag Angepasst werden. Auch diese werden in einem vereinfachten Verfahren entsprechend der Stundung bearbeitet.

Die Finanzbehörden werden das Vollstreckungsverfahren für solche Steuerpflichtigen, welche von der Corona-Krise unmittelbar und erheblich betroffen sind, unter Berücksichtigung der besonderen Situation anpassen. Dies erfasst sowohl in der Vergangenheit bereits fällig und in Vollstreckung befindliche als auch bis zum 31.12.2020 zu zahlende Steuern.

Die gesetzlichen Abgabefristen ändern sich nicht. Allerdings können Steuerpflichtige jederzeit – auch rückwirkend – Anträge auf Fristverlängerung stellen. Das Finanzamt wird insbesondere bei den durch die Corona Krise unmittelbar und nicht unerheblich Betroffenen großzügig verfahren.

Laut der der Pressemitteilung des BMF vom 3.4.2020 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 erhalten.

Für kleine und mittelständische Unternehmen werden die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglicht (Verlustverrechnung).

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber ist zu Schutzmassnahmen seinen Arbeitnehmern gegenüber verpflichtet.

Die Arbeitnehmer haben jedoch kein Recht, aus Angst vor einer Ansteckung die Arbeit zu verweigern. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall das Fehlen als unentschuldigt einstufen und dies als Kündigungsgrund heranziehen. Ein Vergütungsanspruch steht dem Arbeitnehmer in diesem Fall nicht zu.

Die behördlich angeordnete Schließung der Schulen & Kitas im Land Berlin ist nach herrschender Rechtsauffassung keine Entschuldigung / Grund, während dieser Zeit der Arbeit fernzubleiben. Ein Vergütungsanspruch nach § 616 BGB besteht danach nur bei vorübergehender Verhinderung von bis zu 10 Tagen.

Bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer einen Vergütungsanspruch.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht gegen seinen Willen in den Urlaub schicken und ihn auch nicht zum Abbummeln von Überstunden verpflichten, sofern dies nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Weitere Informationen für Arbeitnehmer gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie des DGB.

Laut der der Pressemitteilung des BMF vom 3.4.2020 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 erhalten.

Kurzarbeit

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Corona-Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis 31.12.2020.




Ausgangssperre

In Berlin gibt es aktuell keine Ausgangssperre. Nach der jüngsten Verordnung des Senats vom 21.03. sollen physische Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder Partnerinnen und Partnern, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Zur Eindämmung der Corona-Krise sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich in ganz Deutschland verboten werden. Darauf verständigten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag bei einer Telefonkonferenz in Berlin. Ausgenommen werden sollen Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen.

Die sogenannten „Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln“ des Berliner Senats, die bis einschließlich 4. Juli gelten regeln: Bürger*innen müssen sich soweit die Umstände dies zulassen an einen Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, halten. Ausnahmen gelten für Ehe- und Lebenspartner*innen sowie für Kinder, für welche eine Sorge- oder Umgangsrecht besteht. Weiterhin sind alle Berliner*innen dringend dazu angehalten, physisch soziale Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren und Gruppenbildungen zu vermeiden.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, im Kreise der Personen des eigenen und maximal eines weiteren Haushalts erlaubt. Weiterhin sind Aufenthalte im öffentlichen Raum für bis zu fünf Personen aus mehreren Haushalten gestattet. Es dürfen sich somit maximal entweder zwei Haushalte oder fünf Personen aus mehreren Haushalten treffen.

Auch zu diesen haushaltsfremden Personen ist jedoch – soweit möglich – der Mindestabstand einzuhalten. Auf Wiesen und Grünanlagen gilt zudem ein erweitertes Abstandsgebot: Wer sich auf Freiflächen abseits fest installierter Sitzgelegenheiten niederlässt, muss den erhöhten Mindestabstand von 5 Metern zu allen Personen einhalten, die nicht zu dem erlaubten Personenkreis gehören.

Die Ausübung beruflicher mandatsbezogener oder ehrenamtlicher Tätigkeiten, auch an wechselnden Einsatzstellen ist weiterhin erlaubt. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.



 Der Besuch bei Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich sind weiterhin erlaubt, ebenso wie „die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis“.  

„Handlungen zur Versorgung und Betreuung von Tieren“ sind ebenso ausgenommen vom Verbot wie die „Bewirtschaftung von gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Flächen“

Das Verlassen und Wiederbetreten des Stadtgebiets von Berlin, „sofern es auf direktem Weg von beziehungsweise zu der Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft erfolgt“ ist weiterhin erlaubt.

Ebenfalls dürften Berlinerinnen und Berliner weiter zum Arzt, Therapeuten oder ins Krankenhaus gehen. Ausgenommen von der Kontaktbeschränkung sind auch die „Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten). Ebenso weiterhin erlaubt ist der Besuch bei alten oder kranken Menschen oder bei Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen.

Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat in einer Eilentscheidung einen Teil der Corona-Eindämmungsverordnung des Senats außer Kraft gesetzt. Für Verstöße gegen den allgemeinen Mindestabstand von 1,5 Metern dürfen vorläufig keine Bußgelder mehr erhoben werden. Gleiches gilt für das Gebot, die physischen sozialen Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Private Zusammenkünfte bis 300 Personen im Innenraum werden wohl in der kommenden Woche erlaubt – mehr Personen gehen bis Ende Juli nicht. Im August dann bis 500, im September bis 750, in den ersten Oktoberwochen maximal 1000.


Bürgerämter

siehe Ämter



Einschulungsuntersuchungen

Das Bezirksamt hat sämtlich Einschulungsuntersuchungen abgesagt. Derzeit können keine neuen Termine vergeben werden. Eine neuerliche Terminvergabe sollte nach dem 27.04. erfolgen. Nunmehr wird es aber keine Einschulungsuntersuchung diese Schuljahr geben. Anträge auf Zurückstellungen ohne erfolgter ärzlicher Untersuchung, werden nach Aktenlage und Empfehlung der Kitas von der Senatsverwaltung (für Bildung, Jugend und Familie) geprüft und von der Schulaufsicht entschieden.     


Fahrschulen

DEKRA und TÜV nehmen bis 19.04.2020 keine Theorieprüfungen mehr ab . Die Fahrschulen haben ihren Betrieb einstellen müssen.


Familien

Das Jugendamt gibt auf seiner Internetseite aktuelle Tipps, Beschgäftigungsideen und Hilfestellungen für den Alltag von Familien.


Gärten der Welt

Die Gärten der Welt bleiben geöffnet. Der Betrieb der Seilbahn wurde eingestellt.
 

Geschäfte


Bund und Länder haben am 16.03. weitere drastische Schritte im Kampf gegen das Coronavirus als Vereinbarung beschlossen. Der Senat hat diese Vereinbarung am 17.03. mit einer eigenen Verordnung in Berlin in Kraft gesetzt. Viele Geschäfte mußten danach schließen.Eine detaillierte Orientierungshilfe / Liste des Senats, welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen, finden Sie hier.

Insbesondere Lebensmittelläden dürfen ab sofort auch am Sonntag öffnen.

Sämtliche Geschäfte dürfen, Mundschutz und Hygienekonzept vorausgesetzt, ab dem 09.05. wieder öffnen.

Alle Dienstleistungsbetriebe haben sich an folgende Hygienemaßnahmen zu halten:
Die Besucherzahl ist zu regulieren. Es gilt der Richtwert von einer Person pro 20 m² Geschäftsfläche. Gewerbe mit kleineren Räumlichkeiten dürfen Kund*innen nur einzeln bedienen.

Alle Kunden müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Kunden ist zu gewährleisten.

Zur Verhinderung von Schmierinfektionen ist ein verstärktes Reinigungs- und Desinfektionsregime sicherzustellen.

Körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Sonnenstudios und Solarstudios dürfen seit 9. Mai öffnen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt in diesen Fällen nicht nur für Kunden, sondern ebenfalls für das Personal.

Das Erbringen sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist verboten.

Wie schon in Bussen und Bahnen gilt ab den 29. 04. 2020 auch im Einzelhandel auch in Berlin eine Maskenpflicht.
 


Gottesdienste

Gottesdienste in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind bis 50 Personen ab 04.05.2020 vorausichtlich wieder erlaubt.


Hochschulen und Universitäten

Der Semesterstart an den staatlichen Hochschulen in Berlin und Brandenburg wird auf den 20. April verschoben.

Zuschuss für Studierende in akuter Notlage kann ab 16.6.2020 beantragt werden.
Der Zuschuss kann bis zu einer Höhe von jeweils bis zu 500 Euro in den Monaten Juni, Juli und August 2020 online beantragt werden. Alle Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sind antragsberechtigt, aus dem In- wie Ausland, unabhängig von Alter oder Semesterzahl.

Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden. Die Überbrückungshilfe kann jeweils für die Monate Juni, Juli und August 2020 beantragt werden. Entscheidend ist der Kontostand vom Vortag der Antragsstellung.(Link zum Onlineantrag



Jobcenter

siehe Ämter


Justiz & Gerichte

Die Geschäftsstellen der Straf- und Zivilkammern werden für den Publikumsverkehr gesperrt. Ausnahmen gebe es nur nach vorheriger Absprache. Auch die Auskunftsstelle im Kriminalgericht sei nur noch telefonisch zu erreichen. Weitere Einschränkungen können kommen, falls die Anzahl der Bediensteten zunimmt, die zu Hause bleiben müssen.

Nicht zwingend jetzt erforderliche Verhandlungstermine sollen verlegt werden. Verlegungsanträgen der Parteien soll – soweit möglich – gefolgt werden. Die Behandlung von Haftsachen sowie die Durchführung von Fortsetzungsterminen seien gewährleistet. Zu lange Unterbrechungen im Strafprozess führen zu dessen Ende und sind daher zu vermeiden.

Wird verhandelt, so hat der Richter die Sitzungshoheit nach dem Gerichtsverfassungsgesetz und kann zum Beispiel anordnen, dass die Stühle im Sitzungssaal in einem bestimmten Abstand voneinander aufzustellen sind.

Auch im Betreuungsrecht oder bei der Frage, ob jemand fixiert werden darf, müssen schnelle richterliche Entscheidungen möglich bleiben. Insgesamt muss der Justizgewährungsanspruch aufrecht erhalten werden, er hat Verfassungsrang.

Menschen, die in Berlin wegen nicht gezahlter Geldstrafen in Haft müssen, bleiben wegen der Corona-Krise vorerst verschont. Es gelte jetzt ein Aufschub von vier Monaten, sagte der Sprecher der Berliner Justizverwaltung, Sebastian Brux, gegenüber dem RBB.

Um Mieter zu schützen, die wegen Jobverlusts in Zahlungsschwierigkeiten geraten, hat der Senat am Dienstag die landeseigenen Wohnungsgesellschaften aufgerufen, ein halbes Jahr lang Räumungen von Wohnungen und Gewerberäumen auszusetzen. Auch Sperren wegen nicht gezahlter Rechnungen für Gas, Wasser oder Strom sind danach ausgesetzt.


Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen. Den Antrag können Sie online stellen. Welche Regelungen bei wegfallendem Einkommen durch die Corona-Pandemie ab dem 1. April gelten, erfahren Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familien.


Kfz-Zulassungsstellen

Die Arbeitsplätze wurden zum Schutz der Beschäftigten umgebaut. Die Zulassungsstellen sind ab dem 25.03. wieder geöffnet. Eine Terminbuchung ist  unter https://www.berlin.de/labo/mobilitaet/kfz-zulassung/ möglich.


Kitas 

siehe Schulen



MSA

siehe Abitur

Museen und Bibliotheken

Die staatlichen, städtischen und privaten Museen Berlins werden vermutlich vom 11. Mai an wieder öffnen.

Die Bibliotheken Berlins sollen ihren Betrieb teilweise auch ab 11. Mai den Betrieb wieder aufnehmen.
Dieses steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Institutionen die hygienischen Voraussetzungen und geltenden Distanzregelungen erfüllen können.


Notbetreuung

siehe Schulen


Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Der öffentliche Nahverkehr von BVG und S-Bahn verkehrt ab Mittwoch nach einem Notfahrplan. Die Metro-Linien von Bus und Straßenbahn fahren dann nur noch im 10-Minutentakt. Für alle anderen Busse und Tramverbindungen gilt ab Mittwoch ein 20-Minutentakt. Zudem wird die U-Bahnlinie U55 eingestellt.

Ab kommendem Montag werden dann auch alle restlichen U-Bahnlinien von den Fahrplanänderungen betroffen sein. Die U-Bahnen verkehren dann nur noch im 10-Minutentakt. Der U-Bahnfahrplan könne wegen „technischer Voraussetzungen“ erst später umgestellt werden, teilte die BVG mit.

Nach der BVG hat nun auch die S-Bahn erste Einschränkungen angekündigt. Ab Donnerstag entfallen die Verstärkerfahrten in den Hauptverkehrszeiten auf den Linien S1, S3 und S5. Der Takt auf allen anderen Linien bleibt.

Ab 21.03. verkehren die S26, S45 und S85 nicht mehr. Alle S-Bahn-Verkaufsstellen sind geschlossen, Fahrausweise erhalten Sie weiterhin an den Automaten oder über die digitalen Apps der DB oder des VBB.

Ab sofort kann es bei jedem Halt am Bahnsteig zu automatischen Öffnungen der Fahrgasttüren kommen.

In Berlin wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Öffentlichen Verkehrsmitteln ab Montag, den 27. April, zur Pflicht.

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise der BVG und S-Bahn.


Prüfungen

siehe Abitur


Restaurants und Imbisse

Restaurants und Imbisse
sind nach der Verordnung des Senats vom 21.03. geschlossen.Bestellservice und außer Haus Verkauf ist noch erlaubt.

Für Gastronomiebetriebe wird die Mehrwertsteuer für Speisen ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

In Berlin und Brandenburg öffnen Restaurants und Kneipen ab dem 15. Mai, zunächst nur bis 22 Uhr und ab 10. 06.ohne Zeitberenzung . Die Anzahl der Tische ist begrenzt, ebenso die Anzahl der Stühle an den Tischen. Teilweise ist die Außenfläche für Tische und Stühle auf den Bürgersteigen erweitert worden.

Am 2. Juni dürfen Bars und Kneipen wieder öffnen, ab dem 16. 6.2020 dürfen Discos Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort, zur Abholung/Lieferung anbieten.



Schulen

Die Schulen bleiben nach der Verordnung des Senats ab 17.03. bis zum 27.04. geschlossen. Danach sollen der reguläre Unterricht für die 10. Klassen starten. Für die 6. Klassen war der Strat ab dem 4. Mai. Bis Ende Mai sollen dann alle Schülerinnen und Schüler wieder Unterricht erhalten, allerdings in kleineren Klassen und nur in den wichtigsten Fächern.

Ab 11.05.  Start des Schulbesuches der Klassen 1, 5 und 7 und für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf

nach dem 11.05.: Reduzierter Präsenzunterricht für weitere Jahrgangsstufen.

Die Kindertageseinrichtungen in Berlin arbeiten nach der Entscheidung des Senats zunächst im Krisenmodus weiter.

Geöffnet sind sie auch künftig nur für eine Notbetreuung von Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Eine Rückkehr zum Regelbetrieb ist erst mit Beginn des neuen Kita-Jahres ab dem 1. August 2020 vorgesehen.
 
Anspruch auf Notbetreuung haben insbesondere

Kinder mit Eltern aussystemrelevanten Berufsgruppen

Alleinerziehende

Kinder,  deren  Betreuung  aus  Gründen  des  Kinderschutzes  nach  Entscheidung  des  Jugendamtes  erforderlich   ist   sowie   Kinder   aus Familien mit   besonders   herausfordernden familialen Situationen (z.B. nach schweren Erkrankungen, Todesfällen etc.)

sowie ab  dem 14.5.2020 Kinder am Übergang   von   der   Kita in die Grundschule sowie deren Geschwisterkinder in der gleichen Kita.

Ab dem 15. Juni dürfen Kitas auch in Marzahn-Hellersdorf wieder alle Kinder betreuen, spätestens ab dem 22. Juni "erhalten alle Kinder eine Betreuung, die dem individuellen Kita-Gutschein entspricht"


Die Kitabeiträge (23 €)sollen ab Mai für die Kindern nicht mehr gezahlt werden müssen, die nicht in der Notbetreuung sind. Die Zusatzkosten sind mit den Kitas von den Eltern zu klären.


An allen Grundschulen und Förderzentren in Marzahn-Hellersdorf findet zwischen 06.00 und 18.00 Uhr eine Notbetreuung statt.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Regelungen für Notbetreuung gelockert.

Eine aktuelle Liste der systemrelevanten Berufe für die Notbetreuung finden Sie hier.

Hier finden Sie die notwendige Selbstauskunft, um die Notbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Zum Nachweis der Ausübung eines systemrelevanten Berufs müssen Sie jeweils eine Kopie des Arbeitsvertrages vorlegen.

Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro zu unterstützen. Deshalb werden wir mit einem Sofortausstattungsprogramm die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.


 

Nach den Sommerferien werden dann auch alle Schüler wieder zur Schule gehen. Die Rückkehr zum Regelbetrieb an Berliner Schulen im August kündigte Bildungssenatorin Scheeres (SPD) am 09.06.2020 in der Senats-Pressekonferenz an.





Selbstständige

siehe Arbeitgeber


Sparkasse & Banken

Die Berliner Sparkasse schränkt ihren Publikumsbetrieb ein. Die Sparkasse wird ab Dienstag, 17. März bis mindestens 19. April 2020 ein Teil der Privatkundenstandorte schließen. Planbare, nicht dringend notwendige Beratungsgespräche sollten verschoben werden. Die Sparkasse ist aber telefonisch erreichbar.

Eine Schließung von Bankfilialen wurde bislang nicht vermeldet.


Spielplätze

Die öffentlichen Spielplätze in Marzahn-Hellersdorf sind jedoch ab sofort geschlossen. Dies hat die zuständige Stadträtin Nadja Zivkovic (CDU) zum Schutz der Bevölkerung und zur Minimierung des Ansteckungs- & Verbreitungsrisikos entschieden. Danke für diese mutige und richtige Entscheidung! Mitte, Reinickendorf und Zehlendorf haben nun ebenfalls alle bezirklichen Spielplätze gesperrt.

 

Die Spielplätze in Berlin öffneten am 30. April wieder ihre Pforten. 
Klar ist: Auch auf den dann wieder geöffneten Spielplätzen gelten die Abstands- und Hygieneregeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie.



Sport

Die Sporthallen, Sportanlagen und Fitnesscenter mußten ab dem 16.03. geschlossen bleiben. Dies betraf auch jeglichen Vereinssport in Marzahn-Hellersdorf.

Vereine dürfen ab 15. Mai wieder im Freien trainieren – in kleinen Gruppen und kontaktlos. Auch die Fußball-Bundesliga startet dann wieder – allerdings ohne Zuschauer.
 
Berliner Freibäder öffnen am 25.05.2020 unter Auflagen wieder. Beim Schwimmen und beim Sonnenbaden die müssen Besucher 1,50 Meter Abstand voneinander halten, Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen.
Tickets können ausschließlich online gekauft werden.

Die Bäderbetriebe teilten 16.6.2020 mit, dass sie ab sofort Spielplätze und nach und nach auch Planschbecken öffnen. Kinder bis 5 Jahre kommen wieder gratis rein, allerdings müssen Erwachsene ihnen ein eigenes Online-Ticket buchen.

Die Fitnessstudios dürfen wieder ab dem 02.06.2020 öffnen.


Tagesmütter

Die Betreuung durch Tagesmütter ist mit Beschluss des Senats vom 17.03. nun auch untersagt.
Ab dem 27. April 2020 haben zunächst folgende Personengruppen Anspruch auf eine Betreuung in der Kindertagespflege:
- Eltern – systemrelevante Berufe
- Alleinerziehende
- Kinderschutz
Die genaue liste sehen Sie hier.

Tierpark Zoo und Botanischer Garten


Tierpark und Zoo haben am 17.03. freiwillig die Schließung ihrer Einrichtung verkündet. Der Kleintierhof am UKB und die Helle Tierarche bleiben ebenfalls geschlossen.
Tierpark, Zoo und Botanischer Garten werden am 28. 04. wieder öffnen. 



Krankenhäuser

ab 11.05.2020 Patienten in Krankenhäusern und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen dürfen von maximal einer Person am Tag besucht werden. Menschen mit einer Atemwegsinfektion dürfen nicht zu Besuch kommen. Die Betreibern der Einrichtungen können im Rahmen einer Gefährdungsabschätzung für die Bewohner*innen die Besuchsregelung einschränken oder ein Besuchsverbot festlegen, wenn ein COVID-19 Fall in der Einrichtung bestätigt wird.weiter Informationen erhalten Sie hier.

Bitte Informieren Sie sich vorab in der jeweiligen Einrichtung.Nachbarschaftshilfe

In der aktuellen Lage ist nachbarschaftliche Solidarität sehr wichtig. Mit meinem Team vermitteln wir daher im Treffpunkt bürgernAH im Rahmen der Aktion "Nachbarn helfen Nachbarn" Hilfe für ältere Mitmenschen im Kiez.

Zahlreiche Nachbarn bieten zudem auch in der Facebookgruppe Coronahilfe In Marzahn / Hellersdorf ihre Hilfe an.




Pflegeheime

siehe Krankenhäuser


Regionalbahn

Der Regionalverkehr der Deutschen Bahn fährt nur noch nach einen Notfahrplan. Die Kundencenter der Deutschen Bahn AG wurden geschlossen.


Reisen

Ab 25. Mai dürfen Hotels wieder öffnen. Schon ab 15. Mai darf in Brandenburg gecampt werden.

Theater, Opern und Konzerthäuser bleiben bis Ende Juli geschlossen.

Reisen mit Reisebussen sind verboten.

Stadtrundfahrten sind laut Senats-Regeln ab 25.05.2020 wieder erlaubt, dazu gehören auch Ausflugsschiffe.

Veranstaltungen

Alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen ab 10  Teilnehmern sind nach der Verordnung des Senats vom 21.03. untersagt. diese gilt vorausichtlich bis zum 24.10.2020. Kneipen, Clubs, Spielhallen, Spielbanken, Messen, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen dürfen nicht mehr für den Publikumsverkehr geöffnet werden.

Dasselbe gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Ausstellungen und ähnliche Einrichtungen und Vergnügungsstätten, ebenso für Prostitutionsstätten.

Es sollen physische Kontakte zu anderen Menschen, abgesehen von Angehörigen des eigenen Haushalts oder Partnerinnen und Partnern, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten.

Vereinsheimen, Sport- und Freizeitstätten

Zusammenkünfte in Vereinsheimen, sind verboten, unabhängig von der Teilnehmerzahl.

Der Sportbetrieb ist auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios stark eingeschränkt. Die Ausübung von kontaktlosem Sport ist auf Sportanlagen im Freien erlaubt. Sportvereine dürfen Training und Lehrbetrieb wieder aufnehmen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Training ist kontaktlos.
  • Der geltende Mindestabstand zwischen den Trainierenden wird eingehalten.
  • Die Trainingsgruppe inklusive Betreuer*innen und Trainer*innen umfasst maximal 8 Personen.
  • Die Räumlichkeiten der Sportanlagen – Duschen, Umkleidekabinen und Ähnliches – bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen dürfen geöffnet bleiben.
  • Es gibt keine Zuschauer*innen.

Der Wettkampfbetrieb in kontaktfreien Sportarten im Freien ist ab dem 25. Mai wieder erlaubt, sofern er im Rahmen eines Nutzungs- und Hygienekonzeptes des jeweiligen Sportfachverbandes stattfindet.



Volkshochschulen / Musikschulen

Zusammenkünfte in Volkshochschulen, Musikschulen und sämtlichen anderen Bildungseinrichtungen werden verboten, unabhängig von der Teilnehmerzahl.


Und wichtig: Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, Österreich oder der Schweiz waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie zwei Wochen zu Hause, unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Alexander J. Herrmann

 

aktualisiert von Alexander J. Herrmann, 17.06.2020, 17:37 Uhr
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