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17.10.2017, 12:42 Uhr
2. Update Barrierefreiheit auf der U5

Seit Langem kämpfe ich politisch für eine echte Barrierefreiheit unserer U5.

Angesichts der Pläne des Senats, die oberirdischen Bahnhöfe unter Denkmalsschutz zu stellen, habe ich mich mit einer Großen Anfrage an das Bezirksamt gewandt. Die Antwort des Bezirksamts und der BVG habe ich in meinem Blog für Sie zusammengefasst.

Infolge einer Vereinbarung des Senats mit der BVG geltend die oberirdischen Bahnhöfe der U5 trotz des Fehlens von Aufzügen aufgrund der vorhandenen Rampen als barrierefrei.

Diese Rampen sind sehr steil und entsprechen nicht der aktuellen DIN-Norm. Darüber hinaus werden die Rampen leider häufig als Müllplatz oder auch "WC" missbraucht. Eine Nutzung der Rampen ist daher für Menschen mit Handicap, ältere Mitbürger und junge Eltern mit Kinderwagen beschwerlich und unangenehm.

In Gesprächen mit dem Senat und der BVG setze ich mich daher seit Jahren für die Herstellung einer echten Barrierefreiheit durch den Einbau der notwendigen Fahrstühle in den Bahnhöfen der U5 ein.

Angesichts der aktuellen Pläne des Senats, die Bahnhöfe unter Denkmalschutz zu stellen, habe ich beim Bezirksamt nachgefragt, wie sich dies auf den Einbau von Fahrstühlen auswirken würde. Nach der nun vorliegenden offiziellen Antwort ist dies in Abstimmung mit der Landesdenkmalsschutzbehörde grundsätzlich möglich.

Mit dem Ziel der echten Barrierefreiheit unserer U5 bleibe ich hier weiter politisch am Ball. Gerne informiere ich Sie an dieser Stelle zur weiteren Entwicklung.

Weitere Informationen:

Drucksache - 0442/VIII
Barrierefreier Nahverkehr
Barrierefreier Zugang zum S-Bahnhof Kaulsdorf
Drucksache 17/16 826
Drucksache 17/16504
Drucksache 17/12203
Drucksache 17/12267
Drucksache 17/12386
aktualisiert von Alexander J. Herrmann, 26.10.2017, 15:40 Uhr
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