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25.08.2017, 01:03 Uhr
Entwicklung der Fläche Cecilienstraße / Hellersdorfer Straße

Die Fläche an der Cecilienstraße / Hellersdorfer Straße neben dem alten Ärztehaus wurde viele Jahre nur von einem Imbiss sowie Blumenladen genutzt. Das Gelände drumherum war leider bislang sehr ungepflegt und oft verschmutzt.

Nun gibt es endlich konkrete Pläne des Eigentümers für eine Entwicklung des Grundstücks.

In den letzten Jahren habe ich wiederholt den Kontakt zu dem Eigentümer des Grundstücks Hellersdorfer Str. 89 gesucht und mich bei diesem für eine Entwicklung der Fläche eingesetzt. Die ungepflegte und verdreckte Fläche ist wahrlich kein Aushängeschild für unseren Kiez.

In den letzten Tagen begannen die Abrissarbeiten der beiden Verkaufsflächen auf dem Gelände. Ich habe mich daher an das Bezirksamt gewandt und nach dem Planungsstand gefragt.

Der Eigentümer hat zudem den Abriss des alten Ärztehauses beantragt. Im Namen des Eigentümers hat ein Architektenbüro dem Stadtentwicklungsamt eine Konzeptstudie bzw. ein Baumassekonzept für eine Wohnbebauung auf dem Grundstück vorgelegt. Die Planentwürfe befinden sich derzeit noch in der Prüfungsphase beim Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamts.

Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als Wohnbaufläche W 2 (Geschossflächenzahl bis 1,5) dar. Das Grundstück befindet sich nicht im Geltungsbereich eines festgesetzten Bebauungs-planes.

Geltendes Planungsrecht ist daher der § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch. Grundsätzlich wird ein Vor-haben danach beurteilt, ob es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein-fügt und die Erschließung gesichert ist, die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.

Gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept befindet sich das Grundstück außerhalb des Nah-versorgungszentrums Cecilienstraße. Da es in dessen Schutzbereich liegt, wird Einzelhandel dort nicht zulässig sein.

Für die planungsrechtliche Sicherung dieser Ziele ist das Bebauungsplanverfahren 10-81G ein-geleitet. Damit ist davon auszugehen, dass in erster Linie eine Wohnnutzung zulässig sein wird.

In der Bezirksverordnetenversammlung werde ich mich dafür einsetzen, dass im Rahmen der Planung auch an die notwendige soziale Infrastruktur, wie Kindergartenplätze, Spiel- und Parkplätze, gedacht wird.

Gerne informiere ich Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung auf der Freifläche Cecilienstraße / Hellersdorfer Straße.

Gemeinsam mit meinem Team stehe ich Ihnen auch weiterhin im Treffpunkt bürgernAH am Cecilienplatz 4 für Ihre Anregungen und Hinweise als engagierter Ansprechpartner zur Verfügung.


Weitere Informationen:

Bürgerhaushalt 2014/2015: Frische Ideen für unseren Kiez

aktualisiert von Alexander J. Herrmann, 03.11.2017, 18:17 Uhr
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